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Pflegedienst KerBo

Von Mensch … zu Mensch – das ist unser Motto. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen mit Herz und Hand im Rahmen der Häuslichen Versorgung.

Beratungsgespräch nach §37,3 SGB XI

Die Beratungsgespräche sind für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 freiwillig, jedoch ab Pflegegrad 2 verpflichtend, wenn die pflegebedürftige Person privat und nicht von einem Pflegedienst versorgt wird. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos, dient als Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und hilft pflegenden Angehörigen, z. B. nicht abgerufene Leistungen zu nutzen.

Wichtig:
Sollten die Beratungstermine nicht wahrgenommen werden, können Leistungen gekürzt oder auch gestrichen werden.
Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades.
– Pflegegrad 1, freiwillig, halbjährlich
– Pflegegrad 2-3, verpflichtend, halbjährlich
– Pflegegrad 4-5, verpflichtend, vierteljährlich

Die Kosten für die Beratung übernimmt die Pflegekasse.

Gesetzlich Versicherte erhalten diese Beratung durch einen Pflegdienst / qualifizierte Fachkraft, persönlich bei Ihnen vor Ort, oder wenn gewünscht auch telefonisch.

Sehen Sie die Beratung nicht als Kontrolle an, sondern nutzen Sie diese um Probleme anzusprechen, Informationen über Hilfestellungen, Hilfsmittel und unterstützende Leistungen zu bekommen.

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