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Pflegedienst KerBo

Von Mensch … zu Mensch – das ist unser Motto. Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen mit Herz und Hand im Rahmen der Häuslichen Versorgung.

Hauswirtschaft und Betreuung

Im §45b SGB XI finden Sie den Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 € gesetzlich fest verankert. Diese entsprechen ca. 4 Stunden im Monat. Nicht verbrauchtes Guthaben wir angespart und kann bis im Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

Diese Leistung können Sie nicht nur von einem ambulanten Pflegedienst, sondern auch für die Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Welche Tätigkeiten fallen im ambulanten Bereich an?
– Einkaufen und Besorgungen, mit oder ohne Ihre Begleitung
– Reinigen Ihres persönlichen Lebensumfeldes
– Waschen und Einräumen der Wäsche
– Betten machen sowie Bettwäschewechsel
– Betreuung
– Beschäftigung wie Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele etc.
– Begleitung bei Spaziergängen

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie den Anspruch auf diese Leistungen, der sich auch nicht in den folgenden Pflegegraden verändert.

Diese Leistung kann tatsächlich nur von einem anerkannten Anbieter abgerechnet werden, das heißt:

Nur ein Pflegedienst kann diese Leistungen abrechnen und nicht eine selbstständige, freiberufliche Hauswirtschaftskraft.

Leistungen, die unter Entlastungsleistungen fallen sind vielfältig und können Angehörige, sowie Pflegebedürftige stark im Alltag entlasten. Wir Informieren Sie gerne.

Vorrausetzungen für die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe:
– Anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1)
– Krankenhausvermeidungspflege, bedeutet:
   Durch die Häusliche Krankenpflege wird ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt.
    In diesem Fall können die Kosten bis zu 4 Wochen von der Krankenkasse übernommen werden.
    Es ist ratsam sich im Vorfeld mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um eine Genehmigung sicher zu stellen.

Verfügen Sie über keinen Pflegegrad? Auch dann besteht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen, eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu bekommen. Beispielsweise wenn Sie nach einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind Ihren Haushalt alleine zu führen.
Auch hier beraten wir Sie gerne.

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